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Artikel e-Democracy
Was lernen wir aus Stuttgart21? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Michael Mörike   
Sonntag, den 07. November 2010 um 14:26 Uhr

Wenn wir die Proteste um Stuttgart 21 betrachten, kommen uns Ähnlichkeiten mit der Volksabstimmung in Hamurg über die Schulreform und die Volksabstimmung in Bayern über das Rauchverbot. Ähnlich ist bei allen drei Vorgängen, dass die Politik die Stimmung, die Meinung oder die Haltung im Volk ziemlich falsch eingeschätzt hat. Dabei ist es egal, ob das Absicht oder einfach versehentliche Entfremdung von der Volksbasis war. Egal wie Stuttgart 21 ausgeht - ob mit Volksabstimmung oder ohne und ob die Gegner gewinnen oder die Befürworter sich durchsetzen - wir sollten uns fragen: Wie können wir so etwas künftig verhindern? Verhindern wollen wir nicht, dass das Volk sich zu Wort meldet und reklamiert, dass es der eigentliche Souverän ist; verhindern wollen wir, dass die Politik am Volk vorbei gemacht wird. Das Volk sollte mindestens besser informiert werden - aber dazu bekommen ja ARD und ZDF immense Steuermittel (Abgaben mit Steuercharakter). Besser wäre, wenn das Volk aktiv einbezogen wäre in die Willensbildung.

Aber wie? Hier wird ein Versuch gemacht, ein Vorschlag beschrieben, wie das geschehen könnte. Eventuell müsste die Verfassung dazu ergänzt werden. Dies wird hier aber nicht als negativ, sondern als im Sinne des Volkes sehr erstrebenswert angesehen.

Der Ansatz ist, im Zeitalter des Internets, eben dieses Mittel zu nutzen, ganz im Sinne des modernen Begriffs eDemocracy. Die Grundidee ist also, alle großen politischen Vorhaben (oder sogar alle?) im Internet auszuschreiben und öffentlich zur Diskussion zu stellen. Dazu bedarf es geeignet organisierter Plattformen, auf denen die Diskussionen (eventuell im Stil von Foren) ausgetragen werden. Dazu muss es einen vorgegebenen Zeithorizont geben, in dem die Diskussionen stattfinden. Nach dieser Zeit ist alles gesagt und es kann abgestimmt werden. Jeder Bürger hat genau eine Stimme - und es findet eine Abstimmung statt nach den bekannten Grundsätzen "frei, geheim, gleich" wie in unserer Demokratie üblich.

Dann stellt sich die Frage, wie kann das Ergebnis in die Gesetzgebung einfließen?

Da es bekanntlich Fragestellungen gibt, die man dem Volk nicht zur Abstimmung vorlegen kann/darf, weil sonst Unsinn entsteht (Beispiel: Abstimmung über Todesstrafe nachdem kürzlich ein schweres Verbrechen geschehen ist), kann das Ergebnis nicht direkt zum Gesetz werden. Es muss also einen Vorbehalt geben. Der Vorbehalt könnte darin bestehen, dass die gewählten Abgeordneten das Ergebnis übernehmen können, aber nur mit einer qualifizierten Mehrheit überstimmen können. Andererseits darf nicht passieren, dass die Abgeordneten immer überstimmen, denn sonst engagiert sich niemand mehr im Vorfeld und bei der Internet-Abstimmung. Es kommt also darauf an, was qualitfiziert in diesem Verfahren bedeutet. Das ist eine Schweirigkeit, die aber lösbar erscheint.

Eine andere Schweirigkeit ist sicherzustellen, dass jeder Bürger nur einmal im Internet abstimmt. Das ist das Problem der elektronischen Wahlen. Aber auch dieses ist prinzipiell lösbar und sollte daher angegangen werden. Vielleicht bietet sich der neue Personalausweis dazu an?

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass dieses Verfahren explizit in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Das wäre dann eine Vorschrift, die:

  1. Jedes politische Großprojekt zur öffentlichen Debatte stellt.
    Das müsste vom Gesetz generell geregelt und vom Parlament im Einzelfall beschlossen werden.
  2. Die Verwaltung dazu zwingt, solche Foren bereit zu stellen und zu administrieren.
  3. Das Parlament dazu zwingt, solche Vorhaben rechtzeitig anzugehen und genügend Zeit für die öffentliche Diskussion vorzugeben.
  4. Eine elektronische Stimmabgabe technisch verfügbar macht.
  5. Das Parlament dazu zwingt, das Ergebnis zu achten und sich mit ihm auseinanderzustezen.
  6. Die qualifizierte Mehrheit definiert, eventuell abhängig von der Beteiligung der Bevölkerung.

Wichtig ist hier zu betonen, dass die repräsentative Demokratie nicht abgelöst, sondern ergänzt werden soll, ergänzt um die Möglichkeiten des Internet. Wir wählen auch in Zukunft die Abgeordneten unseres Vertrauens, die allein die Gesetze beschließen und die Regierung überwachen. Aber wir sagen ihnen zwischendurch immer mal wieder, was wir für richtig halten und zwingen sie, sich dazu Gedanken zu machen. Wenn dies bisher in Parteiversammlungen geschah und dann von der Basis an die Spitze getragen wurde, so findet es künftig zusätzlich (!) auch parteilos und parteiübergreifend im Internet statt. Wir schwächen dabei ein wenig die Parteien und verlagern das Gewicht wieder mehr auf das Gewissen des einzelnen Abgeordneten. Aber das ist letztlich auch gut so!

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. November 2010 um 16:16 Uhr